Denkmalschutz - mit Abschreibung Steuern sparen
Wer als Kapitalanleger in Baudenkmäler investiert, profitiert von hohen Steuervergünstigungen:
Die Abschreibung von Denkmalimmobilien ist viel höher als bei Neubauimmobilien.
Was ist die Denkmal-AfA?
Wer eine denkmalgeschützte Immobilie saniert,
kann die Sanierungskosten von der Steuer absetzen:

Denkmalimmobilien, die als Kapitalanlage genutzt werden, können die Modernisierungskosten acht Jahre lang mit jeweils neun und vier weitere Jahren lang mit jeweils sieben Prozent steuerlich geltend gemacht werden.
Nutzt der Eigentümer seine Immobilie selbst, können die Modernisierungskosten zehn Jahre lang mit jeweils neun Prozent vom zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden. Weil die hohen Abschreibungssätze für Sanierung einer Denkmalimmobilien das zu versteuernde Einkommen deutlich verringert, profitieren Besserverdienende ganz besonders von der Denkmal-AfA.
Für die Abschreibung von Immobilien im Denkmalschutz gilt: Kaufpreis und Sanierung sind unterschiedliche Aufwendungen. Die verschiedenen Förderungen müssen aber klar diesen unterschiedlichen Aufwendungen zugeordnet werden.
Konkret bedeutet das: Der reine Kaufpreis einer sanierungsbedürftigen Denkmal-Immobilie kann nach Abzug des Wertes des Grundstücks jedes Jahr linear mit zwei oder 2,5 Prozent abgeschrieben werden.
Die Abschreibung auf den Kaufpreis gibt es allerdings nur, wenn die Denkmal-Immobilie vermietet wird.
Selbstnutzer erhalten ausschließlich die Denkmal-AfA auf die Sanierungskosten.
Einzeldenkmal
Manchmal steht lediglich die Fassade als Teil einer Gebäudegruppe unter Denkmalschutz. Dann können nur die Kosten, die Kosten einer Fassadensanierung oder die Kosten für den Einbau neuer, denkmalgerechter Fenster abgesetzt werden.
Was wird gefördert?
Es können nur Modernisierungen abgesetzt werden, die dem Erhalt des Denkmals dienen und die für eine sinnvolle Nutzung notwendig sind. Neuanlagen des Gartens oder der Neubau einer Garage auf dem Grundstück sind nicht absetzbar. Einbauten von Heizungsanlagen und Bädern-Toilettenanlagen z. B. schon.
Mehrere Eigentümer
Bei einem Mehrfamilienhaus, das als Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) aufgeteilt ist und bei dem die einzelnen Wohnungen unterschiedlichen Eigentümern gehören, werden die Kosten für die Denkmalsanierung anteilig den jeweiligen Eigentümern angerechnet.