Maklerprovision - Maklergebühren beim Hausverkauf

Maklergebühren beim Hausverkauf

Bis Juni 2015 hatte der Gesetzgeber keine Vorgabe gemacht, wer die Maklerprovision zu zahlen hat. Bei der Vermietung war es früher fast immer der Mietinteressent, der zur Kasse gebeten wurde, es sei denn die Immobilie war schwer vermietbar. Beim Immobilienverkauf zahlt in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen und Hamburg in der Regel nur der Käufer eine Maklerprovision, während in den übrigen Bundesländern Verkäufer und Käufer sich zumeist die Maklerprovision teilen.

Wesentlich wichtiger ist es, sich für einen kompetenten und erfahrenen Immobilienmakler für den Verkauf Ihrer Immobilie zu entscheiden, der Ihre Interessen angemessen vertritt, bei potenziellen Kaufinteressenten den bestmöglichen Preis für Sie verhandelt und Ihre Immobilie bei Besichtigungen von ihrer besten Seite präsentieren kann.

Immobilienmakler
Immobilienmakler Provision – wann ist die Provision fällig?

Eine Maklerprovision wird in der Regel mit Abschluss eines Miet- bzw. eines notariellen Kaufvertrags fällig. In der Praxis wird ein Zahlungsziel von 7 bis 14 Tagen nach Vertragsunterschrift gewährt.

Wann ist das Provisionsverlangen des Maklers unwirksam?

Hat der Makler beispielsweise bei Abschluss eines nach Mai 2014 fernmündlich abgeschlossenen Maklervertrags nicht rechtskonform über das Widerrufsrecht des Verbrauchers aufgeklärt, ist der Maklervertrag nicht wirksam zustande gekommen. Der Kunde kann Einspruch erheben und die Provision zurückfordern.

Auch kann unter bestimmten Umständen ein Teil der Maklerprovision beanstandet werden. So hat z.B. das OLG in Frankfurt in einem Fall entschieden (19 U 61/99 vom 15.09.1999), dass eine Maklerprovision teilweise zu erstatten ist, wenn diese über dem ortsüblichen Satz liegt. Dabei wird nur die Differenz zwischen tatsächlich gezahlter und der ortsüblichen Maklerprovision erstattet.

Höhe der Maklerprovision – was ist erlaubt?

Bei der Vermietung darf die Maklerprovision maximal 2 Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer betragen. Beim Immobilienverkauf dagegen ist die Provisionshöhe in Deutschland frei verhandelbar. In der Praxis orientieren sich Eigentümer und Immobilienmakler bei der Festsetzung der Provision an den in dem jeweiligen Bundesland marktüblichen Regelungen:

Übersicht der Bundesländer
Bundesland Maklerprovision gesamt Anteil Verkäufer Anteil Käufer
Baden-Württemberg 6,00 % (7,14) 3,00 % (3,57) 3,00 % (3,57)
Bayern 6,00 % (7,14) 3,00 % (3,57) 3,00 % (3,57)
Berlin 6,00 % (7,14) 0,00 % (0,00) 6,00 % (7,14)
Brandenburg 6,00 % (7,14) 0,00 % (0,00) 6,00 % (7,14)
Bremen 5,00 % (5,95) 0,00 % (0,00) 5,00 % (5,95)
Hamburg 5,25 % (6,25) 0,00 % (0,00) 5,25 % (6,25)
Hessen 5,00 % (5,95) 0,00 % (0,00) 5,00 % (5,95)
Mecklenburg-Vorpommern 5,00 % (5,95) 2,00 % (2,38) 3,00 % (3,57)
Niedersachsen 6,00 % (7,14)
oder 4,00 % (4,76)
bis 5,00 % (5,95)
3,00 % (3,57)
oder 0,00 % (0,00)
3,00 % (3,57)
oder 4,00 % (4,76)
bis 5,00 % (5,95)
Nordrhein-Westfalen 6,00 % (7,14) 3,00 % (3,57) 3,00 % (3,57)
Rheinland-Pfalz 6,00 % (7,14) 3,00 % (3,57) 3,00 % (3,57)
Saarland 6,00 % (7,14) 3,00 % (3,57) 3,00 % (3,57)
Sachsen 6,00 % (7,14) 3,00 % (3,57) 3,00 % (3,57)
Sachsen-Anhalt 6,00 % (7,14) 3,00 % (3,57) 3,00 % (3,57)
Schleswig-Holstein 6,00 % (7,14) 3,00 % (3,57) 3,00 % (3,57)
Thüringen 6,00 % (7,14) 3,00 % (3,57) 3,00 % (3,57)

Hinweis: Die geklammertern Werte enthalten 19% MwSt.

Eine Verhandlung über die Provisionssätze ist grundsätzlich möglich. Abweichende Regelungen zwischen den Parteien sind immer denkbar. Dies gilt auch für den zur Provision verpflichteten Vertragspartner. Beispielsweise kann auch vereinbart werden, dass der Verkäufer die Courtage ganz übernimmt, auch wenn dies in Deutschland noch nicht üblich ist.

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